Die Versicherung ist zu 100 % Vollkasko und ohne Selbstbeteiligung. Der Mietpreis beinhaltet unbegrenzte Kilometer, Steuern und Flughafengebühren. Die Sitze und Sitzerhöhungen sind kostenlos. Zusätzliche Fahrer können kostenlos aufgenommen werden. Wenn das ausgewählte Modell nicht verfügbar ist, wird ein ähnliches oder besseres Modell angeboten.
Alle Verstöße und die damit verbundenen Kosten sowie alle anderen während des Mietverhältnisses entstandenen Kosten, für die Sie verantwortlich sind, werden dem Mieter in Rechnung gestellt, unabhängig von eventuellen rechtlichen Schritten, die Sie einleiten können. Wir haben eine Kundendienstabteilung, die sich um Anregungen und Beschwerden kümmert.
Der Mieter ist für die korrekte Betankung des Fahrzeugs verantwortlich.
Acoron S.L. behält sich das Recht vor, die Anmietung zu verweigern, wenn der Mieter in der Vergangenheit Vorfälle hatte oder die Allgemeinen Bedingungen nicht eingehalten hat.
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MIETVERTRAG – Acorón SL vermietet hiermit das Fahrzeug an den Mieter unter folgenden Bedingungen, sowie den rückseitig angegebenen Daten. Der Mieter erhält das Fahrzeug und das auf der Rückseite beschriebene Zubehör in einwandfreiem Zustand und verpflichtet sich, das Fahrzeug gemäß den Regeln der Straßenverkehrsordnung und der geltenden Gesetzgebung zu fahren und zu warten.
- – Der Mieter bezahlt bei Buchung bzw. Anmietung den vereinbarten Gesamtbetrag.
- VERSICHERUNG DES FAHRZEUGS – Die im Tarif zwischen Acorón SL. und dem Mieter abgeschlossene Versicherung ist die SUPER CDW, die eine Haftpflichtversicherung (Schäden an Dritten) in unbegrenzter Höhe, medizinische Versorgung, Kaution und Rechtsschutzversicherung, (die vom Fahrer im Falle einer Straftat verlangt werden könnte), abdeckt, sowie für den angemeldeten Fahrzeugführer und die Fahrzeuginsassen eine maximale Entschädigung im Todesfall oder bei Invalidität. Das Fahrzeug ist vollkasko- und diebstahlversichert. Acorón S.L. verlangt einen täglichen Zusatzbetrag für die PREMIUM Versicherung, die alles in der obengenannten SUPER CDW Versicherung abdeckt plus zusätzliche Pannenhilfe auf ganz La Palma, Wiederaufladen der Batterie aufgrund eines Versäumnisses des Fahrers, Verlust oder Beschädigung des Schlüssels, Fahrzeugersatz im Falle eines Unfalls, auch wenn der Fahrer für den Unfall verantwortlich ist. Die Versicherung haftet in keinem Fall für Transportgut, Gepäck oder persönliche Dinge. Die Versicherung haftet immer, solange die Bedingungen, die in diesem Vertrag festgehalten sind, erfüllt worden sind.
- Rückgabe des Fahrzeuges:
a) Das Fahrzeug wird an dem auf der Vorderseite des Vertrags angegebenen Datum, Ort und Uhrzeit zurückgegeben
b) Jede Änderung muss Acorón S.L. mitgeteilt werden und muss genehmigt werden. Sollte das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Datum, Zeit und Ort zurückgegeben werden, bezahlt der Kunde 1/3 des Tagespreises pro Stunde Verspätung und haftet darüber hinaus für die Schäden die Acorón S.L. entstanden sind. - Tankfüllung.- Das Fahrzeug wird mit mindestens derselben Tankfüllung abgegeben, mit der es in Empfang genommen wurde, andernfalls wird dem Mieter eine Gebühr von 50 € in Rechnung gestellt.
- Haftung von Seiten der Acorón S.L. Die Firma erklärt, die notwendigen Vorkehrungen getroffen zu haben um technische Ausfälle des gemieteten Fahrzeuges zu vermeiden, haftet jedoch nicht für die direkten oder indirekten Schäden, die dem Mieter entstehen könnten im Falle eines trotzdem entstehenden Defektes. Der Vermieter übernimmt die Kosten für Schäden, die durch den normal üblichen Verschleiß des Fahrzeugs entstehen. Das Unternehmen garantiert in diesem Fall ein Ersatzfahrzeug an Ort und Stelle so schnell wie möglich, je nach Distanz und momentaner Verfügbarkeit, bereitzustellen, außer bei einer Reifenpanne. Sollte die Panne jedoch durch unsachgemäßen Gebrauch des Mieters verursacht worden sein, trägt dieser sämtliche Kosten, sowohl die eigenen als auch die von Dritten, ebenso wie den Transport des Fahrzeuges zu dem von Acorón S.L. bestimmten Ort. Die Kosten, die durch den Verlust oder das Steckenlassen des Schlüssels im Fahrzeug entstehen, einschließlich der Kosten an Personalaufwand zur Lösung des Problems, sind vom Mieter direkt zu begleichen.
- Es ist strengstens verboten
a) Waren oder sonstiges Material zu transportieren, wenn damit direkt oder indirekt eine Untervermietung des Fahrzeuges stattfindet oder eine unsachgemäße Benutzung desselben.
b) Das Fahrzeug zu benutzen ohne auf der Vorderseite des Vertrags eingetragen zu sein.
c) Das Fahrzeug auf Waldwegen, Stränden oder nicht asphaltierten Straßen zu benutzen, außer es ist ausdrücklich erlaubt (Allradfahrzeuge)
d) Andere Fahrzeuge zu schieben oder Abzuschleppen
e) Tiere, Baumaterialien und Werkzeuge sowie brennbare, ätzende, schwergewichtige Waren oder Dinge jeglicher Art zu transportieren, die Schäden am Fahrzeug verursachen könnten.
f) Weiterzufahren, wenn eine Warnleuchte aufleuchtet die einen Defekt anzeigt.
g) Das Fahrzeug an verbotenen, schlecht einsehbaren oder unzureichend gesicherten Stellen, zu parken.
Jegliche Verletzung der obengenannten Bedingungen führt zum Wegfall der Versicherung des gemieteten Fahrzeugs und zur 100% Übernahme der verursachten Kosten durch den Mieter, das betrifft die Kosten für das gemietete Fahrzeug, ebenso wie Schäden an Dritten und den Transport des Fahrzeugs/der Fahrzeuge zu den entsprechenden von Acorón S.L. angegebenen Werkstätten. Bei Nichtbeachtung der obengenannten Verbote behält sich Acorón S.L. das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen und das Fahrzeug zurückzunehmen. - – Im Falle eines Unfalls ist der Mieter verpflichtet:
a) Das Fahrzeug am Unfallort zu belassen und sich unabhängig des Ausmaßes, sowohl bei einem Unfall mit anderen Beteiligten als auch ohne Fremdbeteiligung, sofort mit Acorón S.L. und der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.
b) Alle Daten der beteiligten Partei einzuholen, sowohl vom Fahrer als auch vom Eigentümer, vom Fahrzeug und der Versicherung.
c) Der Versicherungsgesellschaft volle Unterstützung bei der Aufklärung und Abwehr jeglicher Ansprüche oder Prozesse zu gewähren.
d) Keine voreilige Verantwortung für den Unfall zu übernehmen, außer dem Ausfüllen des Unfallformulars
e) Keine Vereinbarungen mit der Gegenpartei zu treffen.
f) Der zuständigen Behörde Schäden zu melden die am parkenden Fahrzeug verursacht wurden. Diese Anzeige dient dem Mieter, nicht für die so entstandenen Schäden aufkommen zu müssen.
Im Falle der Nichteinhaltung einer dieser Vorschriften durch den Mieter, kann Acorón S.L. vom Mieter Schadenersatz fordern und sogar die Super CDW-Versicherung ebenso wie die Premium-Versicherung annullieren.
Sollte der Mieter den Unfall verursacht haben, wird das Fahrzeug nicht ersetzt und er hat die Kosten für das Abschleppen des Fahrzeugs selbst zu tragen. Sollte es Zweifel an der Schuld des Unfallverursachers geben, steht es dem Unternehmen frei, ein Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Sollte die Gegenseite der Unfallverursacher sein, stellt Acorón S.L. so schnell wie möglich ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung.
- – Sollte das Fahrzeug gestohlen werden ist der Mieter verpflichtet eine Anzeige bei der entsprechenden Behörde zu erstatten und dem Unternehmen eine Kopie der Anzeige vorzulegen.
- – Die in diesem Vertrag enthaltenen persönlichen Daten werden gemäß der geltenden Gesetzgebung zum Datenschutz behandelt. Acorón S.L. ist für den Umgang mit diesen Daten verantwortlich. Sollte diese elektronische Mitteilung persönliche Daten enthalten, setzen wir Sie davon in Kenntnis, dass diese, gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016, zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten behandelt werden, wobei wir nicht befugt sind, diese über den Zweck hinaus zu verarbeiten für den sie übermittelt worden sind und sie nach Erfüllung dieses Zwecks vernichten müssen. Ebenso setzen wir Sie davon in Kenntnis, dass Sie Ihr Recht auf Einsicht, Berichtigung, Widerspruch, Löschung, Übertragung und Beschränkung der Verarbeitung derselben, sowie das Recht, nicht Gegenstand automatisierter Entscheidungen zu sein, die Sie betreffen, vor dem Datenschutzbeauftragten von Acorón S.L. ausüben können, indem Sie sich schriftlich an Apartado de Correos 96, in Santa Cruz de La Palma oder per e-mail dpdacoron@gmail.com an ihn wenden.
- Territorialer Geltungsbereich. – Es ist dem Mieter ausdrücklich untersagt, mit dem Fahrzeug die Insel La Palma zu verlassen, es sei denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung von Acorón SL. vor. Bei Nichteinhaltung dieses Verbots wird der Vertrag automatisch annulliert und Schadenersatz gefordert.
- – Für eventuell entstehende Streitfragen zwischen Mieter und Acorón S.L., ist ausschließlich S/C Palma Gerichtsstand, unter ausdrücklichem Verzicht auf jeden anderen Gerichtsstand.